Seitdem im Rahmen des Dieselskandals bekannt wurde, dass viele deutsche Automobilhersteller die Emissionskontrolle durch falsche Abgaswerte manipuliert haben, ist die Dieselproblematik ein viel diskutiertes Thema und birgt einige Unsicherheiten seitens der Verbraucher. Wo es ein Dieselfahrverbot geben wird, welche Dieselfahrzeuge davon betroffen sind und welche Möglichkeiten zur Abhilfe es für Betroffene gibt, zeigt folgender Bericht.
Warum gibt es ein Dieselfahrverbot?
Laut dem Umweltbundesamt leisten vor allem Diesel-Fahrzeuge einen immensen Beitrag für die hohe Belastung mit Stickstoffdioxid. Gerade an vielbefahrenen Straßen liegen die Messungen häufig über den erlaubten Grenzwerten. Stickstoffdioxid ist dabei nicht nur für Pflanzen, sondern auch für den Menschen schädlich und kann sowohl das Herz-Kreislaufsystem als auch die Atemwege und Schleimhäute negativ beeinflussen. Von Todesfällen im niedrigen fünfstelligen Bereich wird von der Europäischen Umweltagentur berichtet.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, werden Abgasnormen für Autos in der EU stärker reguliert und Umweltzonen eingerichtet, in die lediglich Fahrzeuge einfahren dürfen, die die erlaubten Grenzwerte beim Abgas unterbieten. Vor allem in Großstädten ist die Schadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid deutlich zu hoch, weshalb Dieselfahrverbote ein Thema sind. Allerdings gibt es bisher noch Unstimmigkeiten bei der Umsetzung, da die Ministerien für Umwelt und Verkehr unterschiedliche Ansätze verfolgen. Mehrere Gerichtsurteile machen ein Dieselfahrverbot wohl jedoch in diversen Ballungszentren unumgänglich.
Wo wird es ein Dieselfahrverbot geben?
Bekannt wurden Entscheidungen für ein Dieselfahrverbot bisher in bestimmten Zonen folgender Großstädte:
- Dieselfahrverbot in Berlin: In Berlin soll spätesten im Juni 2019 ein Dieselfahrverbot in Kraft treten und für Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1-5 gelten.
- Dieselfahrverbot in Bonn: In Bonn soll ein Fahrverbot im April 2019 in Kraft treten und für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 1-4 sowie Benziner mit Euro 1 und 2 gelten.
- Dieselfahrverbot in Essen: Ab Juli 2019 soll ein Fahrverbot in Essen gelten, dass zunächst Diesel mit der Abgasnorm 1-4 und Benziner mit Euro 1 und 2 umfasst. Ab September nächsten Jahres soll dieses zudem auf Dieselfahrzeuge mit der Euro-5-Norm ausgeweitet werden.
- Dieselfahrverbot in Frankfurt: Ein Fahrverbot soll in Frankfurt ab Februar 2019 gelten und Dieselfahrzeuge mit Euro 1-4 und Benziner mit Euro 1 und 2 betreffen.
- Dieselfahrverbot in Gelsenkirchen: Ab Juli 2019 soll in Gelsenkirchen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro 1-5 gelten.
- Dieselfahrverbot in Hamburg: Ab Juni 2019 soll in Hamburg ein Verbot für Diesel der Abgasklassen Euro 1-5 in Kraft treten.
- Dieselfahrverbot in Köln: Ab April 2019 sollen in Köln Fahrverbote für Diesel mit Euro 1-4 sowie Benziner mit Euro 1 und 2 gelten. Ab September 2019 sollen ebenfalls Euro-5-Diesel betroffen sein.
- Dieselfahrverbot in Mainz: Werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der ersten Jahreshälfte 2019 nicht eingehalten, sollen in Mainz Fahrverbote für Diesel mit Euro 1-4 in mehreren Zonen und mit Euro 5 in einzelnen Straßen gelten
- Dieselfahrverbot in Stuttgart: Stuttgart möchte zunächst noch vom Wohnsitz unterscheiden und will Fahrverbote für Auswärtige bereits ab Januar 2019 umsetzen. Für in Stuttgart selbst wohnhafte Personen soll dieses ab April gelten. Betroffen sind Fahrzeuge mit Euro 1-4.
Welcher Diesel darf noch fahren? Welche Diesel sind vom Fahrverbot betroffen?
Nach aktuellem Stand wurde die Einführung einer blauen Plakette ad acta gelegt. Sowohl Dieselfahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen als auch weitere Autos, die besonders wenig Stickstoffdioxid ausstoßen, sollen von einem Fahrverbot generell nicht betroffen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Norm bzw. der Messwert mittels Nachrüstung oder Update erreicht wurde oder das Fahrzeug zuvor Euro 4 oder 5 erfüllte. Jedoch wird es vom jeweiligen Messverfahren abhängen, welche Fahrzeuge letzten Endes diese Maßgaben in der Praxis erfüllen werden. Je nachdem, wie sich die Messwerte in Großstädten wie Berlin oder Stuttgart entwickeln werden, kann man sich allerdings auf lange Sicht nicht mit einem Euro 6-Diesel in Sicherheit wiegen. Tritt keine Verbesserung ein, könnte ein Dieselfahrverbot auch für diese Abgasnorm bereits 2020 oder 2021 in Kraft treten.
Dieselfahrverbot: Welcher Diesel ist sauber?
Ein Diesel mit Euro 5 darf lediglich 180 Milligramm Stickstoffdioxid ausstoßen. Doch dies nur auf dem Papier. Im realen Betrieb sehen die Zahlen deutlich anders aus und liegen um ein Vielfaches höher. Dies betrifft auch moderne Technologien, die die Abgasnormen Euro 6, 6b und 6c erfüllen. Auf dem Prüfstand sind diese Fahrzeuge mit 80 Milligramm ausgestoßenem Stickstoffdioxid sehr sauber. Anders jedoch im alltäglichen Fahrbetrieb. Hier schleudert beispielsweise ein Dieselfahrzeug mit Abgasnorm 6b über 500 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer in die Luft. Schuld dabei sind die realitätsfernen Prüfverfahren nach dem NEFZ-Zyklus. Für die Abgasnorm 6c gilt zwar das Prüfverfahren nach dem wesentlich stärker der Realität entsprechenden Zyklus des WLTP, allerdings müssen die vorgegebenen Werte lediglich auf dem Prüfstand erfüllt werden.
Wer regelmäßig in Umweltzonen unterwegs ist und auf Nummer sicher gehen will, kann neben emissionsärmeren Alternativantrieben auf ein Dieselfahrzeug mit der Abgasnorm 6d bzw. 6d TEMP zurückgreifen oder sein Fahrzeug per Update bzw. Nachrüstung sauberer machen. Die Autos mit 6d oder 6d TEMP-Norm werden zusätzlich zum WLTP-Verfahren mittels RDE (Real Driving Emissions) im realen Betrieb auf der Straße gemessen. Der Grenzwert liegt hierbei bei 168 Milligramm ausgestoßenem Stickstoffdioxid pro Kilometer. Die Abgasnorm 6d TEMP steht dabei für temporär und gilt nur für den Übergang, bis die Euro 6d-Norm für neue Modelle ab 2020 und für Neuwagen ab 2021 verpflichtend wird. Diese Dieselfahrzeuge können dann als wirklich sauber bezeichnet werden und dürfen lediglich 120 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Zudem gibt es bereits mehrere Fahrzeugmodelle, die die geforderten 80 Milligramm auch im Realbetrieb unterbieten können. Eine Liste mit besonders sauberen Dieselmodellen bietet der Verkehrsclub Deutschland VCD.
Wie Diesel nachrüsten?
Generell lassen sich Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 mittels eines Software-Updates schadstoffärmer werden. Bei älteren Fahrzeugen mit Abgasnorm Euro 1-4 kann man zudem eine Hardware-Nachrüstung per Katalysator vornehmen, die allerdings sehr teuer ist und mit etwa 3000 Euro zu Buche schlägt. Es liegt am Gesetzgeber, die erforderlichen Rahmenbedingungen unter Anderem für die Zulassung der Nachrüstsysteme zu definieren. Aktuell befinden sich noch keine Systeme zur effektiven Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen auf dem Markt.
Entsprechende Lösungen sind frühestens für 2019 angekündigt. Problematisch und nach wie vor ungeklärt ist die Frage, wer für die Kosten der Nachrüstung aufkommen soll. Nach Aussagen des Finanzministeriums wird es keine Beteiligung des Staates an Nachrüstungen geben, viele Autohersteller wollen ebenfalls nichts oder nur einen geringen Anteil übernehmen. Dies wird jedoch von vielen Seiten, unter anderem aus Politik und Verbänden scharf kritisiert. Generell wird dazu geraten, sich nicht von Prämien für Neuwagen locken zu lassen, sondern auf einer Nachrüstung zu bestehen, da betroffene Fahrzeuge nicht abgewrackt, sondern in der Regel weiterverkauft werden.
Um ein Dieselfahrverbot zu vermeiden, gibt es mehrere Lösungen, die vom jeweiligen Auto und dessen Motorvariante abhängig sind. Einerseits gibt es eine Nachrüstung mit Abgasrückführung (AGR), welche dafür sorgt, dass die Abgase in den Motor zurückgeleitet werden und somit ein zweites Mal verbrannt werden. Andererseits gibt es die Variante der Nachrüstung mit einem Speicherkatalysator für Stickstoffdioxid. Dieser sammelt die bei der Verbrennung des Kraftstoffs entstandenen Stickoxide und wandelt diese mittels Edelmetallen in Nitrate um. Die als am sinnvollsten und effizientesten erachtete Variante ist die Nachrüstung eines SCR-Katalysators, der den Ausstoß von Stickoxiden mittels Harnstofflösung (AdBlue) reduziert.
Dies wird erreicht, indem die Abgase durch Nachbehandlung mit dieser Lösung gereinigt werden. Diese Technologie müsste mit der Motorsteuerung verknüpft und innerhalb des Motorraums verbaut werden. Beispielsweise für die sich noch häufig im Verkehr befindlichen Euro 5-Diesel könnte dies eine effektive Methode darstellen, einem Fahrverbot zu entgehen. Jedoch werden im Vergleich zu einem Softwareupdate, das die Motorsteuerung verändert, für die flächendeckende Nachrüstung immense Kosten veranschlagt, die sich vor allem für ältere Dieselfahrzeuge als nicht wirtschaftlich erweisen.
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