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Mann im Vordergrund telefoniert genervt, im Hintergrund sieht man Unfallfahrzeuge.© Depositphotos.com/kalinovsky

Fahrerflucht – Wann macht man sich strafbar?

Viele Fragen rund um das Thema Fahrerflucht kommen immer wieder auf. Sei es wie man als Opfer von Fahrerflucht Anzeigen erstatten kann, ab wann sich jemand strafbar macht oder welche Strafen für eine Unfallflucht vorgesehen sind. In diesem Magazinartikel möchten wir diese Fragen beantworten.

Was sagt das StGb zur Fahrerflucht?

Laut §142 des Strafgesetzbuches liegt Fahrerflucht vor, wenn ein Fahrer beteiligt an einem Unfall ist und den anderen Beteiligten nicht die Möglichkeit bietet, die persönlichen Kontaktdaten, Versicherungsnummer und KFZ-Kennzeichen zu dokumentieren. Dabei ist es egal ob man (Teil-)Schuld an diesem Unfall hat oder nur der Geschädigte ist. Sollte sich ein Unfall mit einem abgestellten Fahrzeug ereignen, ist „eine angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten um den Fahrer darüber zu informieren. Sollte ein Personenschaden vorliegen, wird eine Fahrerflucht deutlich strenger geahndet.

Kurioser Fakt: Sollten Sie einen Parkrempler verursachen und dem Opfer einen Zettel unter die Windschutzscheibe mit Kontaktdaten hinterlassen, ist das Unfallflucht. In der Praxis wird diese so gut wie nie bestraft, da das Unfallopfer den Täter kontaktieren kann. Rein juristisch gesehen macht man sich so aber strafbar.

Fahrerflucht: Mögliche Strafen und Folgen

Die Strafen für eine Fahrerflucht werden an dem verursachten Schaden bemessen. Bei einem Schaden unter 600 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erteilt. Sollte diese bezahlt werden, ist das Verfahren eingestellt. Unter 1300 Euro Schaden wird die Buße deutlich höher: Hier bemisst sich die Geldstrafe am Monatsgehalt, zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.

Zu beachten ist jedoch noch, dass bei einem Unfall mit Personenschaden nicht nur ein Gesetzt missachtet wird, sondern die unterlassene erste Hilfe sowie Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Dadurch ergibt sich bei einer Unfallflucht mit Personenschaden eine weitaus größere Strafe als bei Unfällen ohne.

Schaden am rechten Kotflügel eines schwarzen Autos, im Vordergrund Mann mit Klemmbrett. Fahrerflucht Unfallaufnahme©Depositphotos.com/lorakss
Sollten Sie einen Schaden an ihrem Auto entdecken, aber kein Täter bekennt sich dazu, bleibt nur die Anzeige gegen unbekannt, da Fahrerflucht. | ©Depositphotos.com/lorakss

Wie kann man Fahrerflucht anzeigen?

Da bei einer Fahrerflucht der Flüchtige natürlich unbekannt ist, ist dementsprechend auch nur eine „Anzeige gegen Unbekannt“ möglich. Diese führt selten zum Erfolg, da sich hierfür der Fahrer selber melden müsste, was nach einer Unfallflucht eher unwahrscheinlich ist. Möglich ist aber auch, mögliche Zeugen durch die Anzeige zur Aussage zu bewegen, welche vielleicht einen Parkrempler oder ähnliches verfolgt haben.

Aufgrund der Kosten einer Anzeige und ihrer geringen Erfolgswahrscheinlichkeit ist diese nicht immer sinnvoll. Sie ist aber die einzige Möglichkeit, als Opfer gegen einen Unfallflüchtigen vorzugehen.

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